Unsere Beratung wird finanziert mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ELER und mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Das bedeutet für Sie eine Übernahme von 70% der Beratungskosten!
Zusätzlicher Vorteil: Die gesamte Abwicklung der Beratungsförderung übernehmen wir für Sie!

Finanziert wird die Förderung durch folgende Partner:
• Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
• Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
• Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft durch ein aktuelles Beratungsangebot in Form von Beratungsmodulen zu steigern. Damit wird ein Beitrag zum Querschnittsziel XCO (Wissen, Innovation und Digitalisierung) im GAP-Strategieplan Deutschland geleistet.

Beratung erfolgt über Module mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Möchten Sie von der Förderung profitieren, schließen Sie mit uns einen Beratungsvertrag. Ein Vertrag läuft maximal ein Jahr und enthält je nach Bedarf mindestens aber fünf Beratungsstunden.

Noch mehr Informationen zum Fördermodell des Landes-Baden-Württemberg finden Sie unter https://bzl.landwirtschaft-bw.de

3a_Logo BW_Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz_ gefördert durch
2a_Logo Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft_GAK
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