Die Beratungsdienste für Direktabsatz besitzen eine Konzession des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Das bedeutet für Sie eine Übernahme von bis zu 80% der Beratungskosten!
Zusätzlicher Vorteil: Die gesamte Abwicklung der Beratungsförderung übernehmen wir für Sie!

Finanziert wird die Förderung durch folgende Partner:
• Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
• Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
• Das Landesministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Möchten Sie von der Förderung profitieren, schließen Sie mit uns einen Beratungsvertrag. Die Beratung erfolgt über Module mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Sie laufen maximal ein Jahr.
Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung gegenüber dem Land Baden-Württemberg übernehmen wir zu 100%.
Noch mehr Informationen zum Fördermodell des Landes-Baden-Württemberg finden Sie unter https://bzl.landwirtschaft-bw.de

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