Gefördert durch die EU

Unsere Beratung wird von der EU gefördert.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt Gelder zur Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Unternehmen bereit.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) vergibt das Land Baden-Württemberg diese Mittel an ausgewählte Beratungseinrichtungen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Förderprogrammen
www.mepl.landwirtschaft-bw.de

Die drei Beratungsdienste für Direktabsatz in Baden-Württemberg besitzen eine Konzession des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) für diese geförderte Beratung (www.beratung-bw.de). Das bedeutet für Sie eine Übernahme von bis zu 80% der entstehenden Beratungskosten!

Wünschen Sie unsere Unterstützung, schließen Sie mit uns einen Beratungsvertrag. Die Beratung erfolgt über Module mit unterschiedlichen Schwerpunkten (siehe Tabelle). Sie laufen maximal ein Jahr. Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung gegenüber dem Land Baden-Württemberg übernehmen wir.

Für folgende Beratungsmodule
besitzen wir die Konzession:

Förder-
quote

Maximale
Fördersumme

101 Grundmodul Betriebswirtschaftliche Begleitung

80%

1.100,- €

108 Einstiegsmodul Diversifizierung

80%

1000,- €

109 Grundmodul Diversifizierung – Unternehmen nachhaltig begleiten

80%

1100,- €

110 Spezialmodul Diversifizierung- Unternehmen vorhabenbezogen begleiten

80%

1.000,- €

111 Spezialmodul Endverkauf

50%

1.000,- €

122 Spezialmodul  Regionale Vermarktung

80%

1.000,- €

123 Spezialmodul Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

80%

1.000,- €