Unsere Beratung wird von der EU gefördert.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt Gelder zur Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Unternehmen bereit.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) vergibt das Land Baden-Württemberg diese Mittel an ausgewählte Beratungseinrichtungen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Förderprogrammen
www.mepl.landwirtschaft-bw.de
Die drei Beratungsdienste für Direktabsatz in Baden-Württemberg besitzen eine Konzession des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) für diese geförderte Beratung (www.beratung-bw.de). Das bedeutet für Sie eine Übernahme von bis zu 80% der entstehenden Beratungskosten!
Wünschen Sie unsere Unterstützung, schließen Sie mit uns einen Beratungsvertrag. Die Beratung erfolgt über Module mit unterschiedlichen Schwerpunkten (siehe Tabelle). Sie laufen maximal ein Jahr. Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung gegenüber dem Land Baden-Württemberg übernehmen wir.
Für folgende Beratungsmodule besitzen wir die Konzession: |
Förder- |
Maximale |
|
101 | Grundmodul Betriebswirtschaftliche Begleitung |
80% |
1.100,- € |
108 | Einstiegsmodul Diversifizierung |
80% |
1000,- € |
109 | Grundmodul Diversifizierung – Unternehmen nachhaltig begleiten |
80% |
1100,- € |
110 | Spezialmodul Diversifizierung- Unternehmen vorhabenbezogen begleiten |
80% |
1.000,- € |
111 | Spezialmodul Endverkauf |
50% |
1.000,- € |
122 | Spezialmodul Regionale Vermarktung |
80% |
1.000,- € |
123 | Spezialmodul Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen |
80% |
1.000,- € |